Übersicht

Welche Nebenkosten darf der Vermieter umlegen?

Eine klare Übersicht umlagefähiger und nicht umlagefähiger Nebenkosten nach Betriebskostenverordnung – mit Beispielen, häufigen Missverständnissen und einer Tabelle, die du mit deiner Abrechnung abgleichen kannst.

10 Min. Lesezeit Aktualisiert August 2026 Nebiq Ratgeber

Die Rechtsgrundlage

Welche Nebenkosten der Vermieter umlegen darf, ist in § 556 BGB und der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt. Die BetrKV listet in § 2 die Kostenarten, die grundsätzlich umlegbar sind – von der Grundsteuer über Wasser, Heizung und Aufzug bis zu Müll und Straßenreinigung.

Wichtig ist die Reihenfolge: Die BetrKV zeigt, was grundsätzlich zulässig ist. Ob eine Kostenart in deiner Wohnung tatsächlich umgelegt wird, entscheidet der Mietvertrag. Nur was dort als umlagefähig vereinbart ist, darf der Vermieter auf dich umlegen – und er darf nicht zu deinen Lasten von der BetrKV abweichen.

Umlagefähig vs. nicht umlagefähig

Diese Tabelle zeigt die wichtigsten Kostenarten im direkten Vergleich. Sie ersetzt nicht die Prüfung deines Mietvertrags, gibt dir aber eine schnelle Orientierung.

KostenartUmlagefähig?
GrundsteuerJa – nach BetrKV, wenn vertraglich vereinbart
Wasser und AbwasserJa
Heizung und WarmwasserJa – verbrauchsabhängig nach HeizkostenV
Aufzug (Betrieb & Prüfung)Ja
MüllbeseitigungJa
StraßenreinigungJa
GartenpflegeJa
Beleuchtung (Gemeinschaft)Ja
SchornsteinfegerJa
GebäudeversicherungJa
Hauswart / HausmeisterJa – für umlagefähige Tätigkeiten
VerwaltungskostenNein
Instandhaltung / InstandsetzungNein
Rücklagen / ErhaltungNein
Kabel-/AntennenanschlussNein – seit 1. Juli 2024 nicht mehr pauschal
Kreditzinsen / TilgungNein
Umlagefähig

Kosten für laufenden Betrieb: Wasser, Heizung, Müll, Aufzug, Reinigung, Gartenpflege, Beleuchtung, Grundsteuer, Versicherungen – grundsätzlich umlagefähig nach BetrKV.

Nicht umlagefähig

Verwaltung, Instandhaltung, Instandsetzung, Rücklagen, Kreditzinsen, Tilgung und (seit Juli 2024) pauschale Kabel-/Antennenkosten – nicht umlagefähig.

Der Sonderfall Heizkosten

Heizung und Warmwasser werden bei zentraler Versorgung nach der Heizkostenverordnung abgerechnet: Mindestens 50 bis maximal 70 % der Kosten müssen verbrauchsabhängig abgerechnet werden, der Rest als Grundkosten. Diese Besonderheit macht Heizkosten zum fehleranfälligsten Nebenkostenblock. Mehr dazu im Ratgeber „Heizkosten verstehen“.

Beispiele aus der Praxis

Beispiele machen die Unterscheidung greifbar. So sieht umlagefähig und nicht umlagefähig im Alltag aus:

  • Hausmeister: Räumt Schnee und streut Salz? Umlagefähig. Repariert defekte Fenster? Nicht umlagefähig. Die Trennung ist oft unklar – Details im Artikel „Hausmeisterkosten“.
  • Aufzug: Strom, Prüfung und Wartung sind umlagefähig; eine Reparatur des Getriebes gehört zur Instandhaltung und ist nicht umlegbar.
  • Wasser: Frisch- und Abwasser sind umlagefähig; eine Rohrbruch-Reparatur ist Instandhaltung und nicht umlegbar. Mehr zu den Kosten im Ratgeber „Wasserkosten“.

2,67 €/m²

durchschnittliche Betriebskosten pro m² und Monat in Deutschland (Abrechnungsjahr 2024)

Deutscher Mieterbund, Betriebskostenspiegel 2024

Häufige Missverständnisse

Einige Irrtümer halten sich hartnäckig. Wer sie kennt, prüft ruhiger und gezielter.

  • „Alles steht im Mietvertrag.“ Falsch. Die BetrKV ist die Grenze – der Vertrag darf nur regeln, was davon bei dir greift, nicht mehr.
  • „Kabelkosten kann der Vermieter immer umlegen.“ Seit dem 1. Juli 2024 nicht mehr pauschal. Erscheinen sie trotzdem, ist das ein Prüfanlass.
  • „Jede Reparatur darf umgelegt werden.“ Nein. Instandhaltung und Instandsetzung trägt der Vermieter.
  • „Ohne Vereinbarung gilt gar nichts.“ Richtig für die meisten Betriebskosten – ausgenommen sind verbrauchsabhängige Kosten wie Heizung.

In der eigenen Abrechnung prüfen

Mit dieser Übersicht kannst du jede Position deiner Abrechnung abgleichen. Gehe für jede Kostenart drei Fragen durch:

  • Steht die Kostenart in der BetrKV und ist sie im Mietvertrag als umlagefähig vereinbart?
  • Wurde der richtige Verteilerschlüssel verwendet? (siehe „Umlageschlüssel erklärt“)
  • Lässt sich dein Anteil an den Gesamtkosten nachrechnen?

Wer jede Position einzeln prüfen muss, ist schnell überfordert. Genau hier hilft die Nebiq-KI: Sie gleicht deine konkrete Abrechnung automatisch gegen BetrKV, BGB und HeizkostenV ab und zeigt dir, welche Positionen auffällig sind.

Häufige Fragen

Wie steht deine eigene Abrechnung da?

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Quellen

  1. 01.§ 556 BGB – Vereinbarungen über Betriebskosten — www.gesetze-im-internet.de
  2. 02.§ 2 BetrKV – Umlegbare Betriebskosten — www.gesetze-im-internet.de
  3. 03.Heizkostenverordnung (HeizkostenV) — www.gesetze-im-internet.de
  4. 04.Berliner Mieterverein – Infoblatt 85: Umlagefähige Betriebskosten — www.berliner-mieterverein.de
  5. 05.Deutscher Mieterbund – Betriebskostenspiegel 2024 — mieterbund.de